Im November 2006 haben die Innenminister in Nürnberg
beschlossen: einige wenige Geduldete dürfen in Deutschland
bleiben (etwa 10-15 % der 192.000 Geduldeten). Alle anderen
werden ausgeschlossen, weil sie nicht lange genug in Deutschland
sind, weil sie nicht an ihrer Abschiebung mitgewirkt haben oder
ein paar mal schwarz gefahren sind. Und nicht zuletzt existiert
mit den Illegalisierten eine große
Bevölkerungsgruppe, die ohne jegliche Rechte in Deutschland
lebt und von einer Bleiberechtsperspektive ausgeschlossen
ist.
Die Große Koalition hat sich nun für März auf
die Verabschiedungs eines weiteren Bleiberechts für
Geduldete geeinigt. Es gibt zwar Verbesserungen, doch das
größte Problem des bisherigen Bleiberechts bleibt
bestehen: Nur wer an einem bestimmten Stichtag schon 8 bzw. 6
Jahre hier ist, kommt überhaupt in Frage. Damit bleiben die
meisten MigrantInnen und Flüchtlinge von einer
Bleiberechtsperspektive ausgeschlossen. Vor allem ist jedoch zu
befürchten, dass das gesetzliche Bleiberecht mit extrem
harten Verschärfungen beim Familiennachzug und bei der
Verlängerung einer schon erteilten Aufenthalterlaubnis
"bezahlt" werden muss. Das Gesetz wird damit wieder neue
Geduldete und Illegalisierte zur Folge haben, statt endlich eine
vernünftige Lösung zu suchen.
Der 24. Februar ist der hunderste Tag nach der Verabschiedung
des IMK-Bleiberechts. Die Versprechungen haben sich nicht
erfüllt, und die allermeisten Leute haben immer noch kein
Bleiberecht erhalten. Daher sagen wir 100 Tage und kein
Bleiberecht und rufen zu Aktionen in ganz Deutschland auf.
Denn wir wollen nochmal klar stellen, dass das ganze
Bleiberecht, welches wir weiter vehement fordern, anders
aussieht.
frei zum Abdruck für
Berichterstattung über den Aktionstag bei Urhebernennung:
www.bleiberechtsbuero.de
Diese Bilder sind während der Protestaktionen zur
Innenministerkonferenz im November 2006 in Nürnberg
entstanden.
des Bleiberechtsbüros
vom 15. Februar 2007
Aktionstag: 100 Tage und kein Bleiberecht!
24.02.2007: Bundesweiter Aktionstag für das ganze
Bleiberecht.
Seit Jahren verspricht die Politik, den unmenschlichen
Zustand der Kettenduldungen (vorübergehende Aussetzung der
Abschiebung, §60a AufenthG) für Ausländer
abzuschaffen. Zuletzt verkündete die Innenministerkonferenz
des Bundes und der Länder im Herbst 2006 ein neues
Bleiberecht, doch 100 Tage später ist klar: es handelt sich
nur um einen einmaligen Gnadenakt, von dem nur sehr wenige der
knapp 200.000 Geduldeten profitieren. Der Angstzustand "Duldung"
bleibt für die meisten bestehen. Zum Alltag in Deutschland
gehören nach wie vor Lagerunterbringung, Abschiebungen,
Arbeitsverbote und die Verletzung der Würde von
Flüchtligen.
Im März will der Bundestag zwar beim Bleiberecht
nachbessern, aber gleichzeitig das Aufenthaltgesetz weiter
verschärfen, was neue Geduldete und noch mehr
Illegalisierte zur Folge hätte. Daher gehen am 24. Februar
unter dem Motto "100 Tage und kein Bleiberecht" in ganz
Deutschland Menschen auf die Straße und fordern vom
Bundestag: Schafft die Duldung ab!
Wir wollen ein echtes Bleiberecht:
- Statt eines einmaligen "Gnadenerlasses" mit
Stichtagsregelung muss es einen dauerhaft verankerten
Rechtsanspruch auf Bleiberecht geben, der auch später
Eingereisten ein "Hineinwachsen" in ein Aufenthaltsrecht
ermöglicht.
- Das Bleiberecht muss von der Arbeit entkoppelt
werden.
- Verurteilungen und mangelnde Mitwirkung an der eigenen
Abschiebungdürfen niemanden vom Bleiberecht
ausschließen.
- Das Bleiberecht darf nicht mit Verschärfungen im
Ausländerrecht erkauft werden.
oder: warum das ganze Bleiberecht
anders aussieht
Die Bleiberechtsregelung der Innenministerkonferenz (IMK) vom
November 2006 ist ist ein einmaliger Gnadenakt, der das Problem
der dauernden Kettenduldung nicht löst. Durch die
Stichtagsregelung bekommen nur jene eine Chance, die bis zum
17.11.1998 bzw. 2000 eingereist sind. Das bedeutet für all
diejenigen, die später gekommen sind, einen Ausschluss vom
Bleiberecht. Das Problem wird dadurch nur vertagt, und in einigen
Jahren werden wir wieder vor der selben Situation stehen, die den
IMK-Beschluss notwendig gemacht hat. Wir fordern daher eine
Lösung, die die Problematik der Kettenduldungen ein für
alle Male beendet und allen Geduldeten ein "Hereinwachsen" in die
gefundene Lösung ermöglicht.
Ein weiterer Kritikpunkt am IMK-Beschluss ist das Kriterium der
Arbeit. Nachdem Flüchtlinge mit Duldung jahrelang
systematisch der Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt wurde, wird nun
plötzlich Arbeit zum Kriterium für ein Bleiberecht.
Durch weitere Restrikitionen wie etwa die Residenzpflicht wird die
Arbeitsplatzsuche weiter erschwert. Eine Bleiberechtsregelung, die
allen Geduldeten eine echte Chance bietet, muss Bleiberecht und
Arbeit entkoppeln und allen Flüchtlingen den Zugang zum
Arbeitsmarkt bieten.
Eine weitere Problematik ist das Kriterium der Vorstrafen. Wer
zu insgesamt (kumulativ) 50 Tagessätzen verurteilt ist, bzw.
90 Tagessätze bei Vergehen, die nur Flüchtlinge begehen
können, kann kein Bleiberecht erhalten.
Kleinkriminalität wie Schwarzfahren ist nicht ausgenommen.
Das bestehende Ausländerrecht kriminalisiert jedoch
Flüchtlinge. Beispiele dafür sind die Residenzpflicht,
die Flüchtlinge in ihrer Bewegungsfreiheit einschränkt
sowie die Passpflicht, die Flüchtlinge oft nicht
erfüllen können, da die Botschaft ihrer
Heimatländer keine Pässe ausstellen. Wer verurteilt
wurde, hat seine Strafe erhalten und darf nicht doppelt bestraft
werden. Dies widerspricht dem Resozialisierungsgedanken, der
Grundlage des deutschen Strafrechts ist. Hinzu kommt die
"Sippenhaft", die eine gesamte Familie vom Bleiberecht
ausschliesst, auch wenn nur ein Mitglied der Familie
straffällig geworden ist. Die Große Koalition hat zwar
zaghafte Bemühungen unternommen, diese Problematik
abzumildern, dennoch ist ihre Lösung immer noch
unbefriedigend.
Wir fordern das ganze Bleiberecht, also eine Lösung, die
mit der jetzigen deutschen Ausländerpolitik bricht, geduldete
Flüchtlinge aus ihrem Status von Bürgern 2. Klasse
befreit und Integration nicht einseitig fordert, sondern
Flüchtlinge aus ihrer rechtlichen und faktischen Isolation
befreit.